Simone Bub-Kalb, Studiendirektorin, Abteilung Gymnasien (Hauptamtliche)
, Abteilung Sonderpädagogik (Stellvertreterin)
Das Chancengleichheitsgesetz hat zum Ziel,
- die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter voran zu bringen!
- die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Müttern wie auch Vätern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren.
Für Sie heißt das:
Bewerber*innen für eine Stelle können die Beauftragte für Chancengleichheit zum Vorstellungsgespräch bitten. Nachgespräche können vereinbart werden.
Unterstützung, wenn Sie eine familienfreundliche Arbeitszeit wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen benötigen.
Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit gehört es, auf die Einhaltung des Chancengleichheitsgesetztes zu achten.
Sie können sich vertraulich an die Beauftragten für Chancengleichheit wenden, da sie der Schweigepflicht unterworfen sind.