Beauftragte für Chancengleichheit
Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit gehört es, auf die Einhaltung des Chancengleichheitsgesetztes zu achten.
Das Chancengleichheitsgesetz hat zum Ziel,
· die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter voran zu bringen
· Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Müttern wie auch Vätern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren
Für Sie heißt das:
Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle können die Beauftragten für Chancengleichheit zum Vorstellungsgespräch bitten.
Die Beauftragten für Chancengleichheit können Sie unterstützen, wenn Sie eine familienfreundliche Arbeitszeit wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen benötigen.
Sie können sich vertraulich an die Beauftragten für Chancengleichheit wenden, da sie der Schweigepflicht unterworfen sind.
Simone Bub-Kalb, Studiendirektorin, Abteilung Gymnasien (Hauptamtliche)
Dr. Claudia Husen, Abteilung Sonderpädagogik (Stellvertreterin)