Alles Wichtige zur Bildung und Ausbildung an beruflichen Schulen (Zusatzqualifikation inklusivBS) finden Sie auf dieser Seite!
Was ist inklusivBS?
Die Teilnehmenden: kennen Bildungsangebote abgebender Schulen; wenden das Strukturbild der gestuften Hilfen sowie ihr Wissen
über Beeinträchtigung, Behinderung und chronische Erkrankung exemplarisch auf ihre SuS an und leiten daraus geeignete
Maßnahmen ab; wenden verschiedene Instrumente der pädagogischen bzw. sonderpädagogischen Diagnostik mit Fokus auf die
individuelle Förderung und Binnendifferenzierung bedarfsbezogen in ihren Klassen an; entwickeln Anwendungsmöglichkeiten
sonderpädagogischer Unterrichtsprinzipien für den eigenen Unterricht in der beruflichen Schule; planen Lernarrangements unter
Berücksichtigung von diagnostischen Erkenntnissen; kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung des
Nachteilsausgleichs ebenso wie den damit verbundenen Prozess des gestuften pädagogischen Verfahrens; überprüfen fallbezogen
und passgenau die Einbindung schulinterner und –externer Unterstützungssysteme.
Weitere Fragen und Antworten
Wissenschaftliche und Technische Lehrkräfte im Dienst an beruflichen Schulen
- 80 h am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Stuttgart (Berufliche Schulen)
- 2,5 Tag an der Außenstelle Esslingen
- 15 Tage Praktikum an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder Sekundarstufe 1 einer allgemeinbildenden Schule, die Lernende mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beschult
- Bearbeitung von Praxisaufträgen
- Teilnahme an den Unterrichtsmitschauen
- Unterrichtsbesuch mit ca. 20-minütigem Reflexionsgespräch
- Für die Teilnahme an der ZQ inklusivBS wird für Wissenschaftliche Lehrkräfte ein Deputatsnachlass von 2,5 Deputatsstunden und für Technische Lehrkräfte ein Deputatsnachlass von 3 Stunden gewährt.
Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung, die der Personalakte als Anlage beigelegt wird.
Die interessierten Lehrkräfte bewerben sich über LFB-Online.
Für die Bewerbung der Lehrkraft sind der Bedarf und die Notwendigkeit der Zusatzqualifikation von der Schulleitung gegenüber dem jeweiligen Regierungspräsidium zu begründen.
Das Regierungspräsidium entscheidet in Abstimmung mit dem ZSL über die Zulassung.